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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anwendungsbereich der AGB

1.1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Heilpraktikerin für Psychotherapie sowie dem Klienten als Behandlungsvertrag. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
1.2. Rechtliche Grundlagen des Behandlungsvertrages sind die §§ 611 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB). Demnach kommt der Behandlungsvertrag zustande, wenn ein Klient das generelle Angebot der Heilpraktikerin für Psychotherapie annimmt und sich an die Heilpraktikerin für Psychotherapie zum Zwecke der Beratung, Diagnostik und Behandlung wendet.
1.3. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie ist berechtigt einen Behandlungsvertrag, ohne Angaben von Gründen abzulehnen, wenn das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, wenn die Heilpraktikerin für Psychotherapie aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder wenn es Gründe gibt, die sie in Gewissenskonflikte bringen könnten. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der Heilpraktikerin für Psychotherapie für die bis zur Ablehnung der Behandlung entstandenen Leistungen, inklusive Behandlung erhalten.

2. Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

2.1. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie erbringt ihre Dienste gegenüber dem Klienten in der Form, dass sie ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zwecks Ausübung der Heilkunde, eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie, zur Aufklärung, Beratung, Diagnose und Therapie des Klienten anwendet. Es werden keine körperlichen Krankheiten diagnostiziert und keine Heilbehandlungen in diesem Bereich vorgenommen. Jeder Klient ist aufgefordert, medizinische Behandlungen nicht zu unterbrechen oder aufzugeben. Der Klient nimmt in dieser Praxis eine psychotherapeutische Behandlung in Form einer Einzeltherapie bzw. eine Beratung in Anspruch. Der Klient ist darüber aufgeklärt, dass die Psychotherapie bzw. Beratung keine körperliche Untersuchung und Behandlung durch einen Arzt ersetzt und dass er bei Beschwerden mit Krankheitswert aufgefordert ist, sich in die Behandlung eines Arztes zu begeben. Es entsteht kein Werkvertrag: Der Behandlungserfolg kann – wie bei jeder psychotherapeutischen Behandlung bzw. Beratung – nicht garantiert werden. Es entsteht ein Dienstvertrag gem. § 611 BGB. Es werden anerkannte Verfahren mit größter Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit angewendet.
2.2. Der Klient entscheidet frei über die anzuwendende Therapiemethode. Sofern sich der Klient nicht festlegen kann oder will, wendet die Heilpraktikerin für Psychotherapie eine Methode an, die dem mutmaßlichen Klientenwillen entspricht.
2.3. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie wendet in der Regel schulmedizinisch nicht anerkannte Methoden an, die teilweise auch nicht wissenschaftlich erklärbar sind. Lehnt der Klient diese Methoden ab oder verlangt eine Beratung, Diagnose und Therapie mit wissenschaftlich anerkannten Methoden, muss er dies der Heilpraktikerin für Psychotherapie vorab mitteilen.
2.4. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie nimmt keine Krankschreibungen vor und verordnet keine Medikamente, Heilmittel oder Substanzen.

3. Mitwirkung des Klienten

Der Klient wirkt aktiv an seiner Genesung und an der durchgeführten Behandlung mit. Sofern der Klient nicht ausreichend mitwirkt, indem er für die Behandlung notwendige Informationen nicht erteilt und dadurch das Vertrauensverhältnis nicht oder nicht ausreichend aufgebaut werden kann, ist die Heilpraktikerin für Psychotherapie berechtigt, die Behandlung abzubrechen.

4. Honorierung der Heilpraktikerin für Psychotherapie

4.1. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie hat für die Inanspruchnahme ihrer Dienste Anspruch auf ein Honorar, das je nach Dauer der zu erbringenden Leistung vereinbart wird.
4.2. Das vereinbarte Honorar ist im Anschluss an jede Behandlung bar oder mit EC-Karte zu bezahlen.
4.3. Das Honorar wird pauschal berechnet. Die erstellte Rechnung weist keine Gebührenziffern der GebüH aus und enthält keine Diagnosen.
4.4. Der Klient erhält nach jeder Sitzung eine honorarpflichtige Rechnung. Die Rechnung enthält das Datum des tatsächlich statt gefundenen Behandlungstermins, Angaben zu Namen und Anschrift des Klienten sowie die Anschrift der Heilpraktikerin für Psychotherapie.

5. Honorarerstattung durch Dritte

5.1. Soweit der Klient Anspruch auf Erstattung oder Teilerstattung des Honorars durch Dritte hat oder zu haben glaubt, wird § 4 hiervon nicht berührt. Die Heilpraktikerin für Psychotherapie führt keine Direktabrechnung durch und kann auch das Honorar oder Honoraranteile in Erwartung einer möglichen Erstattung nicht stunden. Die Höhe der Behandlungskosten ist unabhängig davon, wie viel durch die Krankenversicherung erstattet wird. Eine Nichterstattung oder nur Teilerstattung von einem Kostenträger (Private Krankenversicherung bzw. Zusatzversicherung) hat keinen Einfluss auf das vereinbarte Honorar. Unabhängig vom Erstattungsverhalten der Beihilfestellen und privaten Krankenversicherungen, ist die Rechnung in voller Höhe zu zahlen.
5.2. Sind im Rahmen der Erstattungsangelegenheiten Auskünfte an Dritte notwendig, werden diese jeweils in Form von Bescheinigungen gegen entsprechendes Honorar an den Klienten erteilt. Es werden keine Auskünfte an Dritte erteilt.

6. Terminvereinbarung

6.1. Termine sind im Online-Kalender selbstständig zu buchen. Die Praxis ist eine reine Terminpraxis. Das heißt, dass Sie keine oder kaum Wartezeiten einkalkulieren müssen.
6.2. Bei kurzfristiger Absage, weniger als 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin, wird ein Ausfallhonorar in voller Höher des Honorars der vereinbarten Behandlung fällig. Dies gilt ebenfalls bei nicht in Anspruch genommenen Terminen, Nichterscheinen oder Absagen am Tag des Termins. Die vorstehende Zahlungsverpflichtung entfällt, wenn der Klient bis spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt.

7. Vertraulichkeit der Behandlung

7.1. Klientendaten werden von der Heilpraktikerin für Psychotherapie vertraulich behandelt. Auskünfte bzgl. Diagnose, Beratungen, Therapie und den persönlichen Begleitumständen bzw. den Verhältnissen des Klienten werden nur nach schriftlicher Zustimmung des Klienten erteilt.
7.2. Sofern die Heilpraktikerin für Psychotherapie aufgrund gesetzlicher Vorschriften verpflichtet ist, die Daten des Klienten an Dritte weiterzugeben oder sich eine Auskunftspflicht aufgrund behördlicher oder gerichtlicher Anordnung ergibt, gilt Nr. 6.1 nicht. Weiterhin gilt Nr. 6.1 nicht gegenüber sorgeberechtigten Personen, z.B. bei Eltern von minderjährigen Kindern oder wenn die Heilpraktikerin für Psychotherapie sich durch die Verwendung von Daten und/ oder Tatsachen gegen persönliche Angriffe gegen die eigene Person bzw. gegen ihre Berufsausübung entlasten kann. Gegenüber Ehegatten, Verwandten und anderen Familienangehörigen besteht keine Auskunftspflicht.
7.3. Über die Leistungen führt die Heilpraktikerin für Psychotherapie Aufzeichnungen (Handakten). Eine Einsichtnahme in diese Aufzeichnungen steht dem Klienten nicht zu und er kann die Herausgabe dieser Aufzeichnungen nicht verlangen.
7.4. Verlangt der Klient eine Behandlungs- und Krankenepikrise wird diese kosten- und honorarpflichtig von der Heilpraktikerin für Psychotherapie aus der Handakte erstellt. Originaldokumente werden der Epikrise in Kopie beigefügt.
7.5. Die Handakten werden für die Dauer von 10 Jahren nach Abschluss der Behandlung aufbewahrt, soweit nicht gesetzlich eine längere Aufbewahrungsfrist besteht. Die Handakten werden nicht vernichtet, wenn sich Anhaltspunkte ergeben, dass die Akten zu Beweiszwecken infrage kommen könnten.

8. Gerichtsstand

8.1. Zwischen den Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Die Gerichtsstandsmitteilung gilt für Teilnehmer aus dem In- und Ausland.
8.2. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des Veranstalters.

9. Sonstige Nebenbestimmungen

9.1. Zu diesem Vertrag existieren keine Nebenabreden. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform.
9.2. Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
9.3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle weiteren Angebote der Praxis, die nicht dem Bereich der Therapie zugehörig sind, wie Coaching oder Beratung.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein, berührt dies nicht Wirksamkeit des Behandlungsvertrages / der AGB insgesamt. In diesem Fall ist die ungültige oder nichtige Bestimmung in freier Auslegung durch eine zulässige Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck und dem Parteiwillen am nächsten kommt.

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